Individuelle Wochenbettbetreuung
Gerne begleiten wir Sie und Ihre Familie in der besonderen Zeit nach der Geburt zu Hause. Das Wochenbett ist eine sensible und intensive Zeit, wir geben Ihnen dabei Unterstützung und Orientierung zum Thema Stillen, Rückbildung, Babypflege, Tragehilfe und führen die nötigen medizinischen Untersuchungen durch. Wir begleiten Sie individuell in der neuen Rollenfindung als Familie.
Tarife
Die Wochenbettbetreuung wird bis zum 56. Tag nach der Geburt von der Krankenkasse übernommen. Ausgenommen das Pikettgeld.
Pikettentschädigung / Wartgeld für die Hebamme
Für Ihre Wochenbettbetreuung zu Hause leistet die Hebamme Bereitschaftsdienst. Die Geburt wird zwischen der 37. Schwangerschaftswoche bis 14 Tage nach dem errechneten Termin erwartet.
Während dieser Zeit sind wir für Sie erreichbar, um die Betreuungsaufnahme ab Spitalaustritt zu übernehmen. Bis zum Abschluss des Wochenbettes kann die Hebamme auch ausserhalb der vereinbarten Termine kontaktiert werden. Bei Abwesenheit oder im Verhinderungsfall wird eine Vertretung organisiert.
Die Entschädigung von CHF 250.- für diesen Bereitschaftsdienst ist keine Leistung der Grundversicherung. Der Betrag wird der Wöchnerin direkt in Rechnung gestellt. Die meisten Wohngemeinden in der Innerschwyz übernehmen diesen Betrag und Sie können das Geld von der Gemeinde zurückfordern. Mehr Infos dazu erhalten Sie von uns zusammen mit der Pikettrechnung. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Unabhängig davon, ob Sie schon schwanger sind, in welcher Woche Sie schwanger sind, ob Sie später im Spital oder Zuhause gebären wollen oder ob Sie Ihr Baby schon bekommen haben – jede Frage ist es wert, beantwortet zu werden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.